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Grundsätze für die Steuerung des
Grundschul-Stipendien Programms
Kirtipur
(Primary Education Program Kirtipur)
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Am 15.April 2008 wurde in Kirtipur, Nepal, auf Anregung des Initiators der "Nepalhilfe Kirtipur", Wilfried Gerfen, ein Bürgerkomitee gegründet, dessen Aufgabe darin besteht, das Projekt "Grundschul-Stipendien Programm Kirtipur" (örtliche Bezeichnung 'Primary Education Program Kirtipur') verantwortungsbewusst zu steuern. Die vertrauensvolle Zusammenarbeit des Bürgerkomitees mit den an diesem Programm beteiligten Organisationen und Spendern in Deutschland wird untermauert durch Statuten, die sich das Bürgerkomitee verbindlich selbst gegeben hat. Die Statuten (im Original in englischer Sprache) bestehen aus einer (für Asien typischen) umfangreichen Einleitung (1) und den eigentlichen Regeln zur Steuerung des Programms (2). |
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1. Einleitung Diese Einleitung nimmt ausschließlich Bezug auf die bisher in Kirtipur erfolgreich abgeschlossenen Hilfsprojekte, die auf dieser Website ausführlich beschrieben sind und wird deshalb hier nicht abgedruckt.
2. Das Grundschul-Stipendien Programm, Kirtipur 2.1 Ziele des Programms: Das Ziel dieses Stipendien-Programms ist es, einer begrenzten Anzahl besonders benachteiligter Kinder der Gemeinde Kirtipur den Schulbesuch in den Klassen 1-5 (Primary Level, Primärstufe) einer staatlichen oder kommunalen ('public trusted') Schule zu ermöglichen und deren Familien die finanzielle Belastung durch Schuluniform, Bücher, Schulgeld, Schreibutensilien und weitere unterrichtsbedingte Kosten zu nehmen, durch die sonst ein Schulbesuch verhindert würde. 2.2 Regeln und Vorschriften des Programms: Ein eigens für dieses Stipendien Programm gegründetes Projekt Komitee (siehe 2.3) wählt die in Frage kommenden Kinder/Schüler aus notleidenden Familien bzw. Gruppen nach folgenden Regeln:
Erste Kategorie
Zweite Kategorie
2.3
Projekt Komitee:
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Projektbeschreibung
Das Grundschul-Stipendien Programm Kirtipur wird durch ein Projekt Komitee, bestehend aus einer Gruppe sozial engagierter Bürger der Gemeinde Kirtipur verwaltet. Das Projekt Komitee besteht aus den nachfolgend aufgeführten Personen. Die Mitglieder sind ausnahmslos Bürger der Gemeinde Kirtipur. Sie haben sich zu einer reibungslosen Koordinierung des Stipendien Programms verpflichtet.
Berater des Komitees ist Mr. Marji Man Maharjan, Gründer und Vorsitzender der privaten Schule "Creative Academy" in Kirtipur Die Mitglieder des Projekt Komitees verständigen sich untereinander auf eine Person als Vorsitzende/n des Komitees. Der/die Vorsitzende wird eine enge Kommunikation mit dem Haupt-Sponsor (siehe 2.4) des Programms aufrecht erhalten. (Inzwischen wurde Mr. Madhab Lal Maharjan zum Vorsitzenden des Komitees gewählt.) 2.4 Hauptsponsor des Projektes: Der Hauptsponsor des Stipendien Programms ist Herr Wilfried Gerfen, unterstützt durch seine Frau Elke, seine Freunde und Bekannten in Deutschland sowie die Hilfsorganisation "Hilfe zur Selbsthilfe Walldorf e.V." Adresse des Haupt-Sponsors: Beethovenring 25 D-64342 Seeheim-Jugenheim Deutschland Phone: 0049 6257 990899
Email:
Internet: www.hilfe-zur-selbsthilfe-walldorf.de 2.5 Das Schulsystem in Nepal: Zum besseren Verständnis werden nachfolgend einige Aspekte des Schulsystems in Nepal dargestellt. 2.5.1 Zuordnung 'Alter der Schüler zu Schulklasse (Level)'
*) für diese Klassen gilt das Grundschul-Stipendien Programm Kirtipur. In Nepal gibt es zwar eine Schulpflicht, aber keinen Zwang, die Kinder im Alter von 6 Jahren in Klasse 1 der Grundschule einzuschulen. 6 Jahre ist allerdings das Alter der überwiegenden Anzahl eingeschulter Kinder. (trotz Schulpflicht können aber ca. 30% aller Kinder aus Armutsgründen keine Schule besuchen!) 2.5.2 Klassifizierung der Schulklassen (Level)
2.5.3 Typisches Organigramm einer Schule
Zusätzliche Information Zum Verständnis der Beschränkung unserer Förderung nur auf Kinder, die entweder staatliche oder kommunale Schulen besuchen:
Schema der staatlichen und privaten Schulen in Nepal
2.6 Information zur Anmeldung in das Stipendien Programm: Für Verwaltungszwecke wird ein Minimum an persönlichen Informationen zu den Schülern im Programm benötigt. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick.
Diese Informationen werden dem Hauptsponsor mitgeteilt. Zusätzlich zu diesen Informationen erhält der Hauptsponsor Fotos der Schüler (bevorzugt Digitalfotos). Zur weitergehenden Information der Spender in Deutschland wird sich das Projekt Komitee bemühen, von Zeit zu Zeit weitere Fotos aus dem Lebensumfeld der Schüler bereitzustellen. 2.7 Umfang des Grundschul-Stipendien Programms Kirtipur: Mit dem Programm werden die jährlichen Kosten für den Schulbesuch in den Klassen 1 – 5 an einer Regierungsschule für eine begrenzte Anzahl besonders armer und benachteiligter Kinder der Gemeinde Kirtipur übernommen. Das vorläufige Budget für jeden an einer Regierungsschule eingeschulten Schüler/Schülerin beinhaltet die Kosten für die vorgeschriebene Schuluniform, Schuhe, Schreibmaterial, Bücher, Computernutzung, das Schulgeld, Aufwendungen für besondere schulische Aktivitäten und einen "Notgroschen" für besondere Ereignisse (z.B. Aufwendungen bei plötzlicher Erkrankung oder Unfall des Kindes im Schulbereich. Nachfolgend ein Überblick zum Umfang der einzelnen Kostenpositionen des geschätzten Jahresbudgets: Jahres-Budget pro Schüler/in
Anmerkung zum Vergleich: Das jährliche Schulgeld in den inzwischen zahlreichen Privatschulen Nepals beträgt zwischen 17.000 und 20.000 Nepalesische Rupien, abhängig vom Standard sowie der örtliche Lage in Kirtipur, Panga oder Kathmandu. Bei Berücksichtigung des zu Projektbeginn geltenden Wechselkurses Euro : NRs beträgt die finanzielle Unterstützung eines Schülers/einer Schülerin im Stipendien Programm etwa 100 Euro pro Jahr. VERWALTUNGS- UND SONSTIGE KOSTEN FALLEN NICHT AN !! Zu Beginn sollen 20 Kinder in das Grundschul-Stipendien Programm Kirtipur aufgenommen werden (Anm.: Inzwischen erweitert auf 55 Kinder). Der Hauptsponsor wird auf der Basis der finanziellen Möglichkeiten und unter Berücksichtigung der langfristigen Sicherung des Programms gemeinsam mit dem Projekt Komitee ggf. über eine Erweiterung entscheiden. 2.8 Regeln für die finanzielle Abwicklung:
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